Mieterschutz während der Corona Krise – Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (und nur die) werden in den nächsten sechs Monaten keine Zwangsräumungen durchführen. Auch Strom- oder Gassperren sollen ausgesetzt werden.
Mietschulden verfallen jedoch nicht, sondern müssen innerhalb von zwei Jahren nachgezahlt werden.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.